AGB's Topshot Tennis Sports Parringer Christoph & Eggers Michael GbR

Ballschule

 

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ballschule, Trainingscamps, und Tennistrainingseinheiten von Topshot Tennis Sports (nachfolgend Topshot genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Ballschule kommt nach schriftlicher Anmeldung zustande.

Topshot ist in der Annahme der Anmeldung zu einem Kurs frei, insbesondere beim Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl. Sind alle Plätze der Ballschule belegt, nimmt Topshot die Anmeldung auf eine Warteliste. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Kursplatzes zugesagt werden. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer sodann eine gesonderte Bestätigung. Sollte der Teilnehmer nicht mehr teilnehmen können, erwartet Topshot in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer lediglich einen Wartelistenbescheid erhalten hat.

 

2. Leistungsangebot

Das Leistungsangebot umfasst Ballschulkurse in Gruppen für Kinder ab drei Jahren sowie Tennistrainingseinheiten für Kinder ab sechs Jahren und Trainingscamps  für Kinder ab dreizehn Jahren.

Bei den Ballschulkursen beträgt die Gruppengröße aus organisatorischen und didaktischen Gründen in der Regel nicht mehr als 12 Kinder.

Beim Tennistraining beträgt die Gruppengröße aus organisatorischen und didaktischen Gründen in der Regel nicht mehr als 4 Kinder, Topshot behält sich unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vor.

Über die dann abschließende Gruppeneinteilung entscheidet Topshot unter Berücksichtigung der Kinder – bzw. Elterninteressen und didaktischen Erwägungen. Die Dauer beträgt bei allen Übungseinheiten eine Stunde inkl. Auf- und Abbau. Termine und Ort werden von Topshot vorgegeben.

Die Wahl der Übungsleiter ist Topshot vorbehalten. Bei Krankheit oder bei einem anderen Verhinderungsgrund des Übungsleiters wird der Ballschulkurs oder das Tennistraining durch einen Vertreter geleitet.

Topshot ist bemüht, alle Kurstunden durchzuführen. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht möglich sein, wird vorerst versucht die Stunden nachzuholen, ansonsten wird das Kursentgelt anteilig erstattet.

In den Schulferien finden keine Ballschulkurse statt.

 

3. Versäumte Kursstunden

Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Kursentgelt bleibt bestehen.

 

4. Ort der Ballschulkurse und des Tennistraining

Die Kurse finden in der Tennishalle und/oder den Freiplätzen des TC GW Vilsbiburg statt. Andere

Orte werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

5. Ausschluss von Übungseinheiten

Im Einzelfall kann es nach mehrfacher Ermahnung zur Ordnung aus erzieherischen Gründen notwendig sein, Kinder von der Teilnahme an Ballschulkursen auszuschließen, wenn Anweisungen des Übungsleiters nicht befolgt und/oder oder die Durchführung der Ballschulkurse nachhaltig gestört werden. In diesen Fällen ist eine Erstattung (auch anteilig) des Kursentgeltes ausgeschlossen.

 

6. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder beschränkt sich auf die Dauer der Tennistrainigseinheiten, den Ballschulkursen oder der angegebenen Trainingscampzeiten (siehe Ausschreibungen).

Topshot kann und wird vor Beginn und nach dem Ende Tennistrainigseinheiten, der Ballschulkurse oder Trainingscamps keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zur Übungseinheit zu bringen und nach der Übungseinheit auch pünktlich wieder abzuholen. Die Erziehungsberichtigten müssen ihr(e) Kind(er) informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht erlassen dürfen und den Anweisungen des Übungsleiters Folge leisten müssen. Topshot übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den  Übungsbereich verlässt!

 

7. Haftung

Topshot haftet nicht für von ihr unverschuldete Unfälle oder Vorkommnisse jeglicher Art und deren Auswirkungen und Folgen.

Topshot haftet nur bei von ihr in grob fahrlässiger Weise verursachten Pflichtverletzungen oder bei Vorsatz; ansonsten erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Topshot haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für ihre Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter in jeglicher Hinsicht.

Schadensersatzansprüche gegenüber Topshot können nur geltend gemacht werden bei:

 Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Topshot, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Topshot oder einer  vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; Soweit Topshot nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

Im Übrigen ist die Haftung von Topshot ausgeschlossen. Die Regelung des vorstehenden Absatzes gilt für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Auftragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch

für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Ballschulkurse verloren gehen, wird grundsätzlich nicht übernommen. Insoweit wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Ausweispapiere, Schlüssel, u. s. w. nicht im Umkleideraum zu belassen.

 

8. Mängelrügung und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Topshot bis spätestens 48 Stunden nach der Teilnahme bei einem der Angebote der Übungseinheiten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung von Topshot als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

9. Anmeldung

Für die Angebote von Topshot ist eine schriftliche Anmeldung per Anmeldeformular durch einen Erziehungsberechtigten zwingend.

Eine Anmeldung zu den Ballschulkursen ist das ganze Jahr über möglich.

Tennistrainingseinheiten werden im Oktober, März und April ausgeschrieben Mit der Annahme der Anmeldung durch Topshot kommt ein verbindlicher Vertrag

zustande.

Tennis

1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit Topshot Tennis Sports
Parringer Christoph  Eggers Michael GbR (Topshot Tennis Sports) geschlossene Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss
Der Vertrag mit Topshot Tennis Sports kommt erst mit der Abgabe Ihrer schriftlichen Anmeldung zustande. Topshot Tennis Sports ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Trainingsangebot

Das Trainingsangebot umfasst Einzeltraining, Gruppentraining mit 2 bis 6 Teilnehmern, Mentaltraining nach „Power Brain“, Zeltlager, Tennis – Feriencamps und die Heidelberger Ballschule. Die Gruppeneinteilung findet nach Spielstärke, Alter und nach den Plätzen und Zeiten, die Topshot Tennis Sports zur Verfügung stehen, statt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere für Angaben in Prospekten, Werbung, Aushängen, Anmeldeformularen und Formularen auf der Webseite von Topshot Tennis Sports. Die Wintersaison incl. Vorbereitungstraining geht vom 1.10. bis 15.4., die Sommersaison vom 15.4. bis 30.9.

4. Training
Topshot Tennis Sports teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, Alter und nach den Plätzen und Zeiten, die der Tennisschule zur Verfügung stehen ein. Bei Kindern die im Verein Medenrunden spielen wird Topshot Tennis Sports in Abstimmung mit dem Verein auch Einteilungen nach den Meldelisten der jeweiligen Mannschaften vornehmen. Hierbei kann es leistungsbedingt auch zu Zuordnungen in höheren Altersklassen kommen. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir jedoch nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechenden Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme müssen dem Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

5. Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus des jeweiligen Trainingszeitraums, oder in monatlichen Raten per Bankeinzug. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Ausschreibung bzw. der aktuellen Preisliste. Im Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, Testschläger und das Trainingsmaterial enthalten. Bei Verträgen mit Vereinen kann hiervon abgewichen werden. Eventuelle Hallen- bzw. Außenplatzgebühren werden direkt vom Verein, den kommerziellen Anlagen oder von Topshot Tennis Sports in Rechnung gestellt.

6. Ausgefallene Stunden
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde Topshot Tennis Sports unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung von Topshot Tennis Sports. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Durch schlechtes Wetter ausgefallene Trainingsstunden können nach Vereinbarung in der ersten und letzten Ferienwoche der Sommerferien, sowie in der ersten Woche der Herbstferien nachgeholt werden. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt wurden, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Sind beide Optionen nicht möglich, so werden die Kosten per Gutschein erstattet.

7. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von Topshot Tennis Sports für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten Topshot Tennis Sports wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Topshot Tennis Sports übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich eigenständig und unerlaubt verlässt.

8. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz wiederholter Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

9. Mängelrügung und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Topshot bis spätestens 48 Stunden nach der Teilnahme bei einem der Angebote der Übungseinheiten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder

Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung von Topshot als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

10. Haftung

Topshot Tennis Sports übernimmwährendder Trainingszeitedie Aufsichtspflicht über aufsichtspflichtigen KinderDieAufsichtspflicherstreckt siczeitlichauf diDauer des Trainings unörtlicnur audas Trainingsgelände. Verlässder Scler ohnausdrücklichErlaubnis des

aufsichtspflichtigen Personaldas Trainingsgeländesendedie AufsichtspflichtDer Scler isverpflichtet nach Beendigung  des Trainings solangaudemTrainingsgeländzverbleibenbis ihdeErziehungsberechtigtvom Traininabholt. Die Erziehungsberechtigtesinverpflichtet, deSclezdieseVerhalteanzuhalten.

Topshot Tennis Sports haftefür Schädewegeder Verletzunder GesundheitdeLebenoder des KörperbeVorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlicheVertreter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen. Füsonstige Schädeaus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzunhaftet Topshot Tennis Sports nur bei grober FahrlässigkeiunVorsatseiner gesetzlichen Vertreter und/odeErfüllungs- bzw.Verrichtungsgehilfen, soweit nichvertragswesentlichoder Kardinalspflichteverletzt sind. Im Falle deVerletzunvovertragswesentlichePflichteoder KardinalspflichtehafteTopshot Tennis Sports aucbei leichter Fahrlässigkeit. SolltTopshot Tennis Sports nacdieser KlauseeinHaftuntreffenwirdie Höhder Haftunauf die versicherten Schädeundie Höchstversicherungssummbegrenzt. Die Regelung des vorstehenden Absatzes gilt für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Auftragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Kurse verloren gehen, wird grundsätzlich nicht übernommen. Insoweit wird empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Ausweispapiere, Schlüssel, u. s. w. nicht im Umkleideraum zu belassen

11. Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.